Rechtsprechung
BGH, 18.12.2006 - 1 StR 161/01 (1) |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 19 Abs. 4 GG; Vor § 296 StPO; § 333 StPO
Keine zwingende Behandlung von ständig wiederholten Unmutsäußerungen eines Verurteilten als Rechtsmittel (Besonderheit bei Belehrung und Anfrage zu einem bestimmten Rechtsmittel; querulatorische Rechtsmittel; Kostenfolge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen bloßen Unmutsäußerungen und Anträgen auf förmliche Rechtsmittel durch den Verurteilten
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 296 Abs. 1 § 341 Abs. 1
Behandlung querulatorischer Schreiben - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.05.2001 - 1 StR 161/01
- BGH, 18.12.2006 - 1 StR 161/01 (1)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 283
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.12.2011 - 1 StR 399/11
Unstatthafte und unbegründete erneute Anhörungsrüge
Weitere gleichartige Eingaben in dieser Sache wird der Senat nicht mehr bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 5 StR 467/10; Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 1 StR 161/01, NStZ 2007, 283).